1. Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen
erteilt der Auftraggeber den Auftrag für die Zulassung des betreffenden
Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung wird der vereinbarte Zulassungspreis
fällig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das alle
erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen
müssen, übergeben werden.
Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen
scheitern, sind vom Auftraggeber trotzdem zu zahlen.
2. Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler
erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte,
haftet neben dem Fahrzeughalter auch der
Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und
Dienstleistungskosten. Aktiv Zulassungsdienst ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange
zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den neuen Fahrzeughalter oder den
auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
3. Eine Haftung wegen nicht termingerechter
Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden
wie z. B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen.
Aktiv zulassungsdienst ist bemüht, die Aufträge termingerecht
auszuführen, kann hierfür jedoch keine Gewährleistung übernehmen.
4. Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder
Personalausweise, der durch Aktiv Zulassungsdienst zu vertreten ist,
ersetzt Aktiv Zulassungsdienst die Wiederaufbeschaffungskosten dieser Unterlagen.
Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden
amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes
eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten,
Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des
Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.
5. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler
versichert, das die im Fahrzeugbrief ausgedruckten Identifizierungsnummer
mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das
Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller
übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. der
Autohändler stellt Aktiv Zulassungsdienst von allen zivil- und
strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen
entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. der
Autohändler hat gegenüber Aktiv Zulassungsdienst keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von
Unterlagen, die seiten der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.
6. Es gelten die Preise der zur Zeit
geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen von
Aktiv Zulassungsdienst, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist.
Abweichend hiervon haben nur im einzelnen schriftlich
gefaßte Sondervereinbarungen Gültigkeit.
7. Ausgestellte Rechnungen sind bei der
Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld oder
Verrechnungsschecks dürfen nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten
Mitarbeitern von Aktiv Zulassungsdienst mit befreiender
Wirkung für den Kunden entgegen genommen werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für
beide Teile der Ort, in dem Aktiv Zulassungsdienst die Niederlassung
betreibt, von der aus der Kunde betreut wird.
9. Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben
keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
10. Aktiv Zulassungsdienst übernimmt keine
Haftung für mögliche Schäden, die durch die Weiterleitung von dieser
Homepage auf fremde Inhalte (z.B. durch Hyperlinks) entstehen.
Aktiv Zulassungsdienst trägt keine Verantwortung für diese
Inhalte und haftet nicht für diese.